Newsletter September 2008


Liebe Interessierte, liebe Freundinnen und Freunde,

 

mit diesem Newsletter möchte ich wieder über die wichtigsten frauenpolitischen Entwicklungen und Ereignisse informieren. Das Highlight war der Frauenkongress der Bundestagsfraktion „Weiter geht´s! Feminismus für die neue Zeit“ im Juli in Berlin. Vor dem Hintergrund der Einführung des Wahlrechts für Frauen vor 90 Jahren wurde debattiert, wie es denn aussieht mit den Frauen und der Politik. Den Auftakt bildete ein Generationengespräch, in dem Frauen verschiedener Generationen über ihre Erfahrungen mit dem Feminismus sprachen. Vor dem Hintergrund des vor allem medial inszenierten Gegensatzes von „altem“ versus „neuen“ Feminismus erhielt diese Debatte eine ungeahnte Aktualität. Der mitreißende Vortrag von Prof. Jutta Allmendinger über „Junge Frauen auf dem Sprung“ lieferte dann weiteren Diskussionsstoff für die Workshops.

Parlamentarisch ist einiges passiert, insbesondere beim Thema Gleichstellung in der Privatwirtschaft. Wir haben Anträge zum gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit, zur Quotierung von Aufsichtsräten und zur Reform des Vergaberechts in den Bundestag eingebracht. Auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, die schwierige finanzielle Situation der Frauenhäuser und die Reform des Unterhaltsrechts haben uns beschäftigt. Weitere Themen waren die Genitalverstümmelung von Frauen und Mädchen, aus aktuellem Anlass die Situation von Hausangestellten in Diplomatenhaushalten, der
CEDAW-Bericht und das Transsexuellenrecht. Und nicht zuletzt ist das Thema Spätabtreibungen wieder in der Debatte. Hier wollen wir eine verbesserte Beratung rund um pränataldiagnostische Angebote. Mit Strafandrohungen und Diffamierungen der Betroffenen ist dagegen niemandem geholfen.


Viel Spaß beim Lesen, ich würde mich über Rückmeldungen und Kommentare freuen.
Mit feministischen Grüßen
Irmingard Schewe-Gerigk


Diese Ausgabe enthält Materialien zu:

  • Frauenkongress Weiter geht´s! Feminismus für die neue Zeit
  • Gleichstellung in der Privatwirtschaft:
  • - gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit
  • - Gleichstellungsgesetz
  • - Aufsichtsräte und Öffentliche Auftragsvergabe
  • Antidiskriminierung
  • Versorgungsausgleich – Zugewinnausgleich
  • Frauenhäuser
  • CEDAW
  • Genitalverstümmelung
  • Hausangestellte in Diplomatenhaushalten
  • Transsexuellenrecht


Frauenkongress „Weiter geht´s! Feminismus für die neue Zeit“
90 Jahre Frauenwahlrecht - 50 Jahre Gleichberechtigungsgesetz
90 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts sieht es mit der Gleichstellung in Deutschland noch nicht allerorten rosig aus. Anfang Juli diskutierten wir in Berlin beim Frauenkongress der grünen Bundestagsfraktion mit vielen Frauen, wie es mit dem "Feminismus für die neue Zeit" weitergeht und was die Herausforderungen der Zukunft sind. Bei allen Unterschieden waren sich junge wie junggebliebene Feministinnen einig: Feministisches Engagement lohnt sich und ist nach wie vor notwendig. Renate Künast forderte einen generationsübergreifenden und solidarischen Feminismus. Junge Frauen würden oftmals auf dieselben strukturellen Hindernisse stoßen wie ihre Mütter - die
Hindernisse seien nur subtiler geworden. Prof. Jutta Allmendinger vom Wissenschaftszentrum Berlin stellte die Ansichten und Vorstellungen der heute unter-30jährigen vor. Ihr Fazit: Diese jungen Frauen wollen Familie und Beruf. Sie sehen sich dabei nicht als "die Männer von gestern", auf Beruf undKarriere fixiert, sondern wollen eine ausgeglichene work-life-balance.
Frauenkongress – Dokumentation und Bilder
http://www.gruenebundestag.de/cms/frauen/dok/242/242660.weiter_gehts_feminismus_fuer_die_neue_ze.html

PM 50 Jahre Gleichberechtigungsgesetz: es ist noch viel zu tun – weiter geht´s!
www.gruenebundestag.de/cms/presse/dok/240/240708.50_jahre_gleichberechtigungsgesetz_es_is.html
Autorinnenpapier
www.gruenebundestag.de/cms/frauen/dokbin/242/242759.autorinnenpapier_frauenkongress_2008.pdf
40 Jahre Tomatenwurf – weiter geht’s!
www.gruene-bundestag.de/cms/presse/dok/249/249163.40_jahre_tomatenwurf_weiter_gehts.pdf

 

Stillstand in Sachen Gleichstellung in der Privatwirtschaft
Ziemlich geräuschlos und geradezu das Licht der Öffentlichkeit scheuend hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft die "3. Bilanz Chancengleichheit“ veröffentlicht. Die Bilanz zeigt deutlich: Es herrscht Stillstand in Sachen Gleichstellung in der Privatwirtschaft. Die Teilzeitquote von Frauen steigt – im EU-Vergleich belegt Deutschland hier hinter den Niederlanden den zweiten Platz. Bei den Managementpositionen liegt Deutschland in unteren Drittel – nach einer Untersuchung des Wirtschaftsinformationsdienstes Hoppenstedt ist der Anteil weiblicher Topmanager in größeren deutschen Unternehmen sogar von 7,5% in 2007 auf 5,5% in 2008 gesunken. Ganz finster sieht es in Sachen Entlohnung aus, mit einem Unterschied von durchschnittlich 22% zwischen Frauen und Männern belegt Deutschland hier im EU-Vergleich den viertletzten Platz.

Bilanz Chancengleichheit:
www.bmfsfj.bund.de/bmfsfj/generator/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/3.-
bilanz-chancengleichheit-europa-im-blick,property=pdf,bereich=,sprache=de,rwb=true.pdfPlatz.

Wo bleiben Maßnahmen für gleiche Löhne?
Genau bei diesem Thema fehlen die sonst so zahlreich aufgeführten „guten Beispiele“ aus Unternehmen oder Regierungsinitiativen völlig. Die Bundesregierung bedauert zwar die ungleichen Löhne von Männern und Frauen, tut aber nichts dagegen – seit Jahren schieben sich Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften die Verantwortung gegenseitig in die Schuhe. Damit die Bundesregierung nicht länger ideenlos die Hände in den Schoß legt, haben wir einen Antrag in den Bundestag eingebracht, in dem wir ihr zeigen, was zu tun ist. Dazu gehört vor allem, endlich die bestehenden Diskriminierungen im öffentlichen Tarifsystem abzubauen, ein echtes Verbandsklagerechtund Mindestlöhne einzuführen - denn gerade Frauen sind im Niedriglohnsektor beschäftigt und würden
massiv von einem Mindestlohn profitieren.

Antrag Durchsetzung der Entgeltgleichheit von Frauen und Männern – Gleicher Lohn für
gleichwertige Arbeit
dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/087/1608784.pdf

Rede im Bundestag
Entgeltgleichheit von Frauen und Männern
www.gruenebundestag.
de/cms/bundestagsreden/dok/239/239276.entgeltgleichheit_von_frauen_und_maenner.pdf
PM Lohnungleichheit
www.gruenebundestag.
de/cms/presse/dok/237/237349.lohnungleichheit_nicht_lamentieren_hande.pdf

 

Ohne ein Gleichstellungsgesetz wird sich nichts ändern und damit nicht genug: Auch muss die Bundesregierung endlich begreifen: Die Versprechen der Privatwirtschaft bewirken nichts. Verpflichtende gesetzliche Maßnahmen müssen her. Wir Grünen
haben mit unserem Eckpunktepapier „Besser mit Frauen. Gleichstellung als Erfolgsfaktor für die Wirtschaft“ konkret aufgezeigt, was wir wollen.

Fraktionsbeschluss
Eckpunkte Privatwirtschaft
www.gruenebundestag.
de/cms/beschluesse/dokbin/222/222765.beschluss_frauen_und_gleichstellung.pdf

 

Vergaberecht
Neben der Gerechtigkeitsfrage geht es bei der Gleichstellung in der Privatwirtschaft auch um wirtschaftliche Interessen. Denn die Männerdominanz in den deutschen Betrieben schadet den Unternehmen, vergeudet Bildungsinvestitionen und führt langfristig zu einem massiven Wettbewerbsnachteil.
Auf ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft werden wir weiterhin engagiert hinarbeiten. Und wir unterbreiten der Bundesregierung konkrete Vorschläge.
Wir wollen, dass Unternehmen mit Gleichstellungsmaßnahmen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge bevorzugt werden. Das alte Argument der Bundesregierung, so etwas sei rechtlich nicht möglich, ist widerlegt, durch die EU-Richtlinie zum Vergaberecht ebenso wie durch verschiedene Gerichtsurteile.

Genaueres findet sich in der Antwort auf unsere kleine Anfrage. Wir haben dieFörderung von Frauen als Vergabekriterium im grünen Antrag zur Reform des Vergaberechts festgeschrieben.

Kleine Anfrage
Zur Berücksichtigung und Förderung von Gleichstellung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/050/1605028.pdf
Antrag
Vergaberecht reformieren
dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/088/1608810.pdf

 

Quotierung Aufsichtsräte
Aufsichtsräte sollen die Geschäftsführung eines Unternehmens kontrollieren, den Vorstand berufen sowie weitreichende Entscheidungen genehmigen. Damit ist der Aufsichtsrat ein wichtiges Kontrollgremium. Frauen findet man dort selten, ihr Anteil liegt bei 7,5 Prozent. Dieser Anteil ist nahezu ausschließlich (über 80 Prozent) den Gewerkschaften zu verdanken. Wir wollen daher eine 40%-Quote für Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen nach dem Vorbild Norwegens. Einen entsprechenden
Antrag haben wir in den Bundestag eingebracht und dazu eine Anhörung im Ausschuss erwirkt. Von den anderen Fraktionen gab es keine Unterstützung. Die SPD veröffentlicht zwar anderslautendende Pressemitteilungen, wird darüber hinaus aber nicht aktiv.

Antrag Quote für Aufsichtsratgremien in börsennotierten Unternehmen
dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/052/1605279.pdf
PM
www.gruenebundestag.
de/cms/presse/dok/232/232207.quote_fuer_aufsichtsraete_norwegisches_e.html
Protokoll der Anhörung:
www.bundestag.de/ausschuesse/a06/anhoerungen/35_Quote/05_Wortprotokoll.pdf
Link zu den Stellungnahmen der Sachverständigen:
www.bundestag.de/ausschuesse/a06/anhoerungen/35_Quote/04_Stellungnahmen/index.html

 

Licht und Schatten: Zwei Jahre Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Nach den ersten zwei Jahren Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) können wir durchaus Erfolge ausmachen – und das, obwohl die große Koalition die Instrumente des Gesetzes gegenüber dem ursprünglichen rot-grünen Entwurf deutlich verwässert hatte.
In den letzten beiden Jahren wurden auf Grundlage des Gesetzes verschiedene Urteile gefällt, die rechtliche Klarheit schufen und eklatante Fälle von Diskriminierung beseitigten. So erhielten Frauen in einem Hamburger Unternehmen für die gleiche Tätigkeit schlechtere Bezahlung als ihre männlichen Kollegen. Der Betriebsrat klagte mit Erfolg. Eine nicht praktizierende Muslimin erhielt Schadensersatz, weil das Diakonische Werk sie nur unter der Bedingung des Beitritts zu einer christlichen Kirche als Integrations-Lotsin einstellen wollte. Und die von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes kürzlich vorgelegten Zahlen zeigen: Die Wirtschaftsverbände haben sich mit ihrer hysterischen Angstkampagne gegen das AGG blamiert. Von einer besonderen finanziellen Belastung der deutschen Wirtschaft durch das AGG kann überhaupt keine Rede sein.

Blamieren wird sich aber auch die Bundesregierung, wenn sie das AGG nicht endlich
europarechtskonform überarbeitet. Die EU-Kommission hat sie bereits wegen der mangelnden
Umsetzung der Europäischen Richtlinien gerügt. Wir Grünen fordern schon seit Langem Korrekturen, z.B. die Erweiterung der Verbändebeteiligung. Auch muss die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) endlich offensiv für eine umfassende
Antidiskriminierungspolitik werben. Ihr gesetzlicher Auftrag ist die Parteinahme für Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind. Wenn die Leiterin der Stelle, Frau Köppen, diesen Auftrag nicht umsetzen kann oder will, ist sie eine glatte Fehlbesetzung. Ebenso muss die Bundesregierung ihre Obstruktionspolitik gegen die Fortentwicklung und Harmonisierung des europäischen Antidiskriminierungsrechts aufgeben. Regierungsmitglieder wie Familienministerin von der Leyen führen
einen einsamen Kreuzzug gegen die von der EU-Kommission im Juni vorgestellte Richtlinie gegen Diskriminierung beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen. Aus ideologischer Ablehnung von Antidiskriminierungspolitik kämpft die Bundesregierung in Brüssel gegen Gleichbehandlungsmaßnahmen, die in Deutschland bereits gesetzlich verankert sind. Das ist bizarr.

PM
Europäische Kommission setzt Vernunft gegen deutsche Drohungen
www.gruenebundestag.
de/cms/presse/dok/241/241025.antidiskriminierung_europaeische_kommiss.pdf
PM
Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes macht sich zum Büttel
www.gruenebundestag.
de/cms/presse/dok/236/236151.antidiskriminierungsbeauftragte_des_bund.pdf
PM
AGG: Wirtschaftslobby hat sich blamiert
www.gruenebundestag.
de/cms/presse/dok/245/245671.allgemeines_gleichbehandlungsgesetz_wirt.pdf
Artikel auf der Homepage: AGG - Wirtschaftslobby blamiert!
www.gruene-bundestag.de/cms/default/dok/245/245726.agg_wirtschaftslobby_blamiert.html

 

Frauenhäuser
Die Dimension von Gewalt gegen Frauen in Deutschland hat immer noch ein erschreckendes Ausmaß– jede vierte Frau erlebt Gewalt in der Partnerschaft oder Beziehung. Häusliche Gewalt ist die häufigste Ursache für Verletzungen bei Frauen, häufiger als Verkehrsunfälle, Überfälle und Vergewaltigungen zusammen genommen. Diese Dimension macht deutlich: Gewalt gegen Frauen ist kein individuelles, sondern ein gesellschaftliches Problem. Es ist Aufgabe des Staates, Gewalt gegen Frauen auch im sozialen Nahraum zu verhindern, ihr vorzubeugen und für Schutz und Hilfe für die Opfer zu sorgen. Das ist eigentlich Konsens. Dennoch: In vielen Bundesländern stehen die Frauenhäuser vor großen finanziellen Problemen, die ihre Angebote an Schutz, Beratung und Unterstützung in Frage stellen; ihre Finanzierung ist nicht durchgängig gesichert. Der Gesetzgeber ist gefordert, eine gute, bedarfsgerechte, kostenlose, unbürokratische, wohnortnahe Versorgung mit Frauenhausplätzen, auch für Frauen mit
unsicherem Aufenthaltsstatus, sicherzustellen. Dazu haben wir einen Antrag in den Bundestag eingebracht, in dem wir die Bundesregierung auffordern, endlich tätig zu werden.

PM
Frauenhäuser: Misere bekannt, Handeln ist gefragt
www.gruenebundestag.
de/cms/presse/dok/243/243952.frauenhaeuser_misere_ist_bekannt_handeln.html
Antrag Grundrechte schützen – Frauenhäuser sichern (Drucks.-Nr. 16/10236)
(im Internet erst in den nächsten Tagen verfügbar).

 

Versorgungsausgleich – Zugewinnausgleich
Mit der Reform des Unterhaltsrechts wurde mehr Gerechtigkeit für geschiedene Ehemänner geschaffen – die Gründung einer so genannten Zweitfamilie wurde ihnen deutlich einfacher gemacht. Nun hat sich die Justizministerin weitere Reformen im Scheidungsrecht vorgenommen – diese werden größtenteils Frauen zugute kommen. Beide Vorlagen waren bereits unter Rot-Grün geplant – die Bundesregierung hat sich mit diesen Reformen viel Zeit gelassen.Der Versorgungsausgleich regelt im Falle einer Scheidung die gerechte Teilhabe an den Altersbezügen der/des ehemalige/n Partner/in. Die Rentenansprüche aus der betrieblichen und privaten
Altersvorsorge sollen zukünftig anteilig zwischen den ehemaligen Partner/innen (real) geteilt und nicht mehr wie bisher nach einer Prognose berechnet werden, und müssen nicht erst mit Renteneintritt geltend gemacht werden.

PM
Mehr Gerechtigkeit nach der Scheidung
www.gruenebundestag.
de/cms/presse/dok/234/234238.mehr_gerechtigkeit_fuer_frauen_nach_der.html
Mit der Reform beim Zugewinnausgleich können gemeinsam erarbeitete Vermögenswerte nicht mehr
so leicht beiseite geschafft werden, bis die Scheidung rechtskräftig ist.
PM
Zugewinnausgleich: Schluss mit Schummeln nach der Scheidung
www.gruenebundestag.
de/cms/presse/dok/246/246148.zugewinnausgleich_schluss_mit_schummeln.html

 

CEDAW
Die Bundesrepublik Deutschland hat 1985 das Übereinkommen der Vereinten Nationen (VN) zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau unterzeichnet. Danach ist sie verpflichtet, alle vier Jahre dem Generalsekretär der Vereinten Nationen einen Bericht über ihre Gleichstellungsmaßnahmen vorzulegen. Die Berichte werden vom CEDAW-Ausschuss der Vereinten Nationen geprüft. Dann erhält die Bundesregierung Empfehlungen zur weiteren Umsetzung der Konvention. Dabei bezieht der CEDAW-Ausschuss auch Stellungnahmen der deutschen Zivilbevölkerung und
Nichtregierungsorganisationen mit ein, die in Form von Alternativbericht(en) eine unabhängige Position und Kritik direkt an die VN übermitteln können.
Der jetzt vorliegende 6. Bericht wurde von der Bundesregierung mit einem Jahr Verspätung vorgelegt und umfasst die Jahre 2002-2007. Er listet auf, welche Maßnahmen zur Gleichstellung durchgeführt wurden – dabei kann sich die Bundesregierung mit zahlreichen Maßnahmen der rot-grünen Regierungszeit schmücken, wie dem Bundesgleichstellungsgesetz oder dem Prostitutionsgesetz. Es
wird auch deutlich, dass seit dem Jahr 2005 frauen- und gleichstellungspolitisch kaum etwas geschehen ist und die schwarz-rote Bundesregierung unsere erfolgreiche Frauenpolitik nicht weiter geführt hat.

Rede im Bundestag
www.gruenebundestag.
de/cms/bundestagsreden/dok/223/223403.unbericht_zur_beseitigung_der_diskrimini.html
6. Staatenbericht
dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/058/1605807.pdf
Mehr Informationen zum Alternativbericht
www.frauenrat.de/module/notes/notes.details.aspx
820076149036&NWS_ID=701&NWS_SYS_ID=144242121&NWS_MDT_ID=9999

 

Hausangestellte in Diplomatenhaushalten
Anfang des Jahres wurde bekannt, dass ein jemenitischer Diplomat seine indonesische
Hausangestellte zwei Jahre lang in seinem Berliner Privathaushalt eingesperrt, geschlagen und ihr den Lohn verweigert hatte. Die grüne Bundestagsfraktion hat daraufhin im März eine Kleine Anfrage gestellt, um diesen Fall aufzuklären. Die Bundesregierung schaut tatenlos zu, das Auswärtige Amt lässt den Kulturattaché seine Arbeit in Berlin ganz regulär beenden, anstatt ihn vorzeitig zur Ausreise aufzufordern. Die Bundesregierung muss in Fällen solch gravierender Menschenrechtsverletzung sofort
handeln. Unter anderem muss sie sich dafür einsetzen, dass die diplomatische Immunität in derartigen Fällen aufgehoben werden kann.

Kleine Anfrage Diplomatenhaushalte
dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/085/1608594.pdf
PM
www.gruenebundestag.
de/cms/presse/dok/224/224833.regierung_ignoriert_leiden_von_hausanges.pdf

 

Genitalverstümmelung
Bereits im November 2006 haben wir Bündnisgrüne die Bundesregierung mit einem Antrag aufgefordert, endlich wirkungsvolle Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Mädchen vor Genitalverstümmelung auch in Deutschland zu ergreifen. Dazu gehört in erster Linie die ausdrückliche Aufnahme dieser grausamen Menschenrechtsverletzung in das Strafgesetzbuch, und zwar als schwere
Körperverletzung, denn bisher gilt Genitalverstümmelung nur als einfache Körperverletzung und wird damit unter anderem mit einer Ohrfeige gleich gesetzt. Bei der Anhörung im Bundestag bestätigten sämtliche Expert/innen wie wichtig das staatliche Signal wäre: Diese Menschenrechtsverletzung wird von uns nicht geduldet. Nachdem die Koalition unseren bündnisgrünen Antrag abgelehnt hat, legte sie im Juni einen eigenen Antrag vor. Diesem Antrag fehlt es aber weitgehend an konkreten Maßnahmen und Hilfe für die betroffenen Frauen.

Rede Bundestag
www.gruenebundestag.
de/cms/bundestagsreden/dok/237/237202.bekaempfung_der_genitalverstuemmelung.pdf

 

Transsexuellenrecht
Wenn verheiratete Transsexuelle ihr Geschlecht personenstandrechtlich ändern lassen, waren sie bislang gezwungen, ihre Ehe aufzulösen. Dieser Scheidungszwang verletzt die Grundrechte von Ehepaaren, die in dieser Situation zusammenbleiben wollen. Die grüne Bundestagsfraktion hatte deshalb in einem Gesetzentwurf zum Transsexuellengesetz von Anfang 2007 die Aufhebung dieser Regelung gefordert. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht diese Ansicht bestätigt, und die restriktiven Regelungen im Transsexuellenrecht als verfassungswidrig eingestuft hat. Die Bundesregierung hingegen hat sich beim Transsexuellenrecht bislang als vollkommen untätig erwiesen.
Damit ist nun Schluss – mit dem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht der Regierung eine enge Frist zur Umsetzung gesetzt.

PM
Transsexuellenrecht: Karlsruhe zwingt Bundesregierung erneut zum Handeln
www.gruenebundestag.
de/cms/presse/dok/222/222694.transsexuellenrecht_endlich_reformieren.html

 

Spätabtreibung: Leid der Betroffenen nicht vergrößern
Die Union kann es nicht lassen: Anstelle an einem vernünftigen Beratungskonzept rund um Pränataldiagnostik mitzuarbeiten, kündigt sie seit mehreren Monaten einen Gruppenantrag zur Verringerung von Spätabtreibung an. Wir wollen, dass Ärztinnen und Ärzte die Frauen bereits vor einer PND aufklären. Diese Untersuchungen werden den Frauen empfohlen, häufig ohne dass ausreichend darüber informiert wird,
was eventuelle Ergebnisse für Konsequenzen nach sich ziehen können. Bei einem auffälligen Befund müssen den Frauen und Paaren schnelle und umfassende Beratungsangebote gemacht werden, sowohl humangenetische wie auch sozial-psychologische. Dies steht jedoch heute schon so im Schwangerschaftskonfliktgesetz. Die Zusammenarbeit zwischen Ärztinnen und Ärzten sowie den Beratungsstellen sollte enger und unkomplizierter werden, damit die Betroffenen schnell und umfassend beraten werden können. Dafür liegen Konkretisierungen bereits seit November 2006 mit unserem Entwurf für ein Gendiagnostikgesetz (Drs. 3233) vor. Die von der Union vorgesehenen Strafen von bis zu 10.000 Euro für Ärztinnen und Ärzte, die nicht umfassend informieren, stellen eine auffallende Misstrauenserklärung dar, die bei anderen Themen undenkbar wäre. Die extreme Ausweitung der statistischen Erfassung ist datenschutzrechtlich bedenklich und würde monströse bürokratische
Maßnahmen nach sich ziehen.

PM
Spätabtreibungen: Gruppenantrag überflüssig (02.07.2008)
www.gruenebundestag.
de/cms/presse/dok/241/241055.spaetabtreibungen_gruppenantrag_ueberflu.html
PM
Spätabtreibungen: Gruppenantrag überflüssig (17. 09.2008)
www.gruenebundestag.
de/cms/presse/dok/249/249777.spaetabtreibungen_gruppenantrag_ueberflu.pdf

 

 

 

Achtung: Wartungsarbeiten!

Von Freitag, den 3. September ab 16 Uhr bis Sonntag, den 5. finden Wartungsarbeiten statt. Interaktive Elemente wie Gästebuch, Kommentare, Forum, Wiki und Umfragen sind nicht funktionsfähig.

 

 
Atomkraft: Schluss jetzt! - Großdemo und Umzingelung am 18. September in Berlin
 
Freiheit statt Angst! Datenschutzdemo am 11. September in Berlin, Potsdamer Platz, 13:00 Uhr
 
SCHWARZ-GELBEN ATOMPUTSCH VERHINDERN! SCHREIB DEINEM ABGEORDNETEN!
 
Meine Kampagne: GENKARTOFFEL? KOMMT NICHT IN DIE TÜTE!
 

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