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Liebe Freundinnen und Freunde,
 ein solches  Verhalten  ist  einer  Partei der Menschenrechte nicht würdig.
Denn: Kinderrecht sind Menschenrechte.
Und die Diskussion im deutschen Parlament ist ja sogar schon in Ägypten angekommen.
Dort forderte ein ärztlicher Professor, der eng mit der Weltgesundheitsorganisation der Vereinten Nationen (WHO) zusammenarbeitet, daraufhin,
die von ihm so genannte „mildeste Form der genitalen Verstümmelung“, der Beschneidung der Klitorishaut an Frauen aus Gleichheitsgründen ebenfalls straffrei zu stellen.
Wohlgemerkt: Bisher gibt es auch in Ägypten ein Gesetz, das das bestraft.
Da sehr ihr mal, was man mit solchen leichtfertigen Beschlüssen anrichten kann.
Die Geister, die man rief, wird man nicht los!
TERRE DES FEMMES hat seit Monaten darauf hingewiesen, dass man zwar grundsätzlich die zu Recht
weltweit geächtete weibliche Genitalverstümmelung nicht ohne weiteres mit der männlichen Beschneidung vergleichen darf, weil sie sowohl im Eingriff als auch in den Folgen nicht zu vergleichen ist. So sterben durch den oft unhygienisch vorgenommenen Eingriff bis zu 25% der Frauen gerade an der sogenannten pharaonischen Beschneidung. Dabei werden alle äußeren Genitalien entfernt, danach alles bis auf eine kleine Öffnung zugenäht. Hier wäre jeglicher Vergleich zynisch und unangemessen. Aber es gibt eben auch eine Rechtsschule im Islam, die „lediglich“ die Klitorishaut anritzt oder entfernt – und da ist ein Vergleich mit der männlichen Beschneidung durchaus gegeben.
Darum sage ich: Man kann nicht das, was bei Mädchen zu Recht unter Strafe steht, bei Jungen erlauben. Menschenrechte sind universell: sie gelten für alle Kinder – ob Mädchen oder Jungen.
Für mich als Frauenrechtlerin gibt es auch keinen Grund, hier nicht Partei für Jungenrechte einzunehmen, wenn sie das gleich erleiden müssen wie Mädchen.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist fatal:
-    Er verstößt gegen die Gleichbehandlung, weil es sich um ein reines Jungengesetz handelt
-    Er macht Unterschiede zwischen Kindern unter 6 Monate und über 6 Monate,
-    Indem bei Säuglingen unter 6 Monaten die Beschneidung von Nichtmedizinern und ohne Betäubung vorgenommen werden kann und erst danach ein Arzt/eine Ärztin den Eingriff mit Narkose vornehmen kann.

Und dieser Gesetzentwurf schüttet das Kind mit dem Bade aus.
Es wird nämlich nicht nur die religiöse Beschneidung gestattet, sondern fast alle Begründungen akzeptiert, so auch
-    Hygienische oder als Prävention gegen eine mögliche Krebserkrankung als Erwachsener oder als Mittel gegen Masturbation.
Das ist ungeheuerlich und das müssen wir verhindern.
Darum bin ich so froh, dass Katja Dörner, Memet Kilic und andere einen Alternativentwurf
Mit SPD und Linker Abgeordneten erarbeitet haben.
Ich bitte alle grünen Bundestagsabgeordneten, diesem Alternativentwurf zuzustimmen.
Und ich möchte mit einem Zitat von Renate Künast enden:
        „Ich werbe seit Jahren dafür, Kinder in den Mittelpunkt zu stellen
        Und ich traue mich, auch unbequeme Forderungen zu stellen“.

Liebe Renate, hier und heute kannst Du es beweisen.



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